Rechte des Mieters bei Kündigung des Kabelservicevertrages durch den Vermieter
AG Berlin-Hohenschönhausen, vom 06.11.2002 - Aktenzeichen 11 C 282/02
DRsp Nr. 2009/7761
Rechte des Mieters bei Kündigung des Kabelservicevertrages durch den Vermieter
Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen bestehenden Kabelservicevertrag zu kündigen und die Mieter auf den Abschluss von Einzelverträgen zu verweisen.