Mieter-Insolvenz: keine Kündigungssperre wegen Verzugs des Mieters mit einer nach Insolvenzeröffnung fälligen Nebenkostenabrechnung
LG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2003 - Aktenzeichen 5 S 149/02
DRsp Nr. 2003/16737
Mieter-Insolvenz: keine Kündigungssperre wegen Verzugs des Mieters mit einer nach Insolvenzeröffnung fälligen Nebenkostenabrechnung
1. Wird die nach dem Insolvenzeröffnungsantrag abgerechnete und damit fällig werdende Nachforderung von Mietnebenkosten vom Mieter/Schuldner nicht gezahlt, steht die Kündigungssperre des § 112InsO einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs nicht entgegen.2. Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet und ein Treuhänder bestellt, ist eine Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Treuhänder zu erklären.