LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.01.2014
19 Sa 42/13
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 151 S. 1; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5; TV Anerkennung § 2 Abs. 5;
Fundstellen:
EzA-SD 2014, 14
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 23.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 20/13

Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages zu Inhalt und Reichweite der Anerkennung von Tarifwerken im Nachwirkungszeitraum des AnerkennungstarifvertragesAuslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel in Altvertrag bei VertragsänderungUnbegründete Zahlungsklage auf Tariflohnerhöhung bei fehlenden Anhaltspunkten für betriebliche Übung aufgrund regelmäßiger Erhöhung der Entgelte entsprechend der Tariflohnbestimmungen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2014 - Aktenzeichen 19 Sa 42/13

DRsp Nr. 2014/7276

Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages zu Inhalt und Reichweite der Anerkennung von Tarifwerken im Nachwirkungszeitraum des Anerkennungstarifvertrages Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel in Altvertrag bei Vertragsänderung Unbegründete Zahlungsklage auf Tariflohnerhöhung bei fehlenden Anhaltspunkten für betriebliche Übung aufgrund regelmäßiger Erhöhung der Entgelte entsprechend der Tariflohnbestimmungen

1. Umfasst die Anerkennung in einem Anerkennungstarifvertrag ausdrücklich auch die Tarifverträge, die erst nach Abschluss des Anerkennungstarifvertrags abgeschlossen werden, entspricht es regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, die Anerkennung auf die während der Laufzeit des Anerkennungstarifvertrags abgeschlossenen Tarifverträge zu beschränken und nicht auch auf solche Tarifverträge zu erstrecken, die erst im Nachwirkungszeitraum (§ 4 Abs. 5 TVG) abgeschlossen werden (keine "Ewigkeitsbindung").2. Zur Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel (hier: Altvertrag, kein Neuabschluss bei Mitteilung einer tariflichen Umgruppierung; keine eigenständige Vergütungsvereinbarung durch Benennung einer Tarifgruppe).