OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.01.2016
2 U 71/14
Normen:
ZPO § 511; BGB § 566;
Fundstellen:
ZMR 2016, 371
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 26.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 201/12

Voraussetzungen des Eintritts des Erwerbers eines Grundstücks in ein bestehendes Mietverhältnis

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.01.2016 - Aktenzeichen 2 U 71/14

DRsp Nr. 2016/10149

Voraussetzungen des Eintritts des Erwerbers eines Grundstücks in ein bestehendes Mietverhältnis

1. Eine analoge Anwendung des § 566 BGB ist dann gerechtfertigt, wenn ein Dritter, so beispielsweise der Hausverwalter, Treuhänder oder eine Gesellschaft, deren Gesellschaftern das Grundstück gehört, zwar im eigenen Namen, aber doch letztlich für den Eigentümer gehandelt hat, ebenso bei einer Vermietung durch einen von mehreren Miteigentümern oder einen von mehreren Gesellschaftern einer Eigentümergesellschaft oder bei einer Vermietung durch mehrere Personen, die aber nicht alle Eigentümer sind. Von daher wird auch eine veräußernde Eigentümergesellschaft, vertreten durch sämtliche den Mietvertrag unterzeichnenden Gesellschafter, "erst recht" wirksam Mietvertragspartei und ist die Identität von Veräußerer und Vermieter gewahrt.