LG Frankfurt/Oder - Urteil vom 18.04.2016
16 S 151/15
Vorinstanzen:
AG Bad Freienwalde, vom 05.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 20 C 256/15

LG Frankfurt/Oder - Urteil vom 18.04.2016 (16 S 151/15) - DRsp Nr. 2016/9065

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18.04.2016 - Aktenzeichen 16 S 151/15

DRsp Nr. 2016/9065

1. Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das am 05.10.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder), Az. 20 C 256/15, wird zurückgewiesen.

2. Der Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 3.000 € festgesetzt.

Gründe:

I.

Mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt der Verfügungskläger die Verurteilung des Verfügungsbeklagten zur Räumung und Herausgabe einer in seinem Eigentum stehenden Wohnung sowie eine Untersagung zum Betreten der Wohnung nach ihrer Räumung.