Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 02.12.2022, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Die Kläger begehren von dem Beklagten Mietzinszahlung aus Gewerbemietvertrag.
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