Checkliste: Grundpfandrechtsbestellungen |
||
1. |
Dient die Grundschuld der Kaufpreisfinanzierung? Dann zusätzliche Inhalte erforderlich (siehe § 5 Abschnitt VIII. Ziffer 9.) Wünscht die Bank eine Kopie des Kaufvertrags? (Zumindest der Käufer wird damit wohl immer einverstanden sein) |
|
2. |
Bewilligungsbescheide, Darlehenszusagen und Auszahlungsbedingungen der Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen, in vielen Fällen auch "Merkblatt für Notare". Häufig auch nur kurzer Auftrag per Fax. |
|
|
Welche Fertigungen der Urkunde verlangt der Gläubiger sofort nach Beurkundung und in Zukunft, z.B.: |
|
|
a) eine vollstreckbare Ausfertigung oder |
|
|
b) eine vollstreckbare Ausfertigung und eine einfache Ausfertigung oder |
|
|
c) eine vollstreckbare Ausfertigung und eine beglaubigte oder einfache Abschrift? Soll die vollstreckbare Ausfertigung der Bank sofort zur Verfügung gestellt werden? Dann ist ein Nachweisverzicht des Eigentümers erforderlich (siehe § 2 Abschnitt VII. Ziffer 2. Buchst. f)). |
|
3. |
Notwendige Form beachten (notariell beurkundet oder nur unterschriftsbeglaubigt? Dies ist wichtig im Hinblick auf die entstehenden Notargebühren). Bei Vollstreckungsunterwerfung ist notarielle Beurkundung zwingend erforderlich! |
|
4. |
Separate Schuldurkunden und Zweckerklärungen - ist Unterschriftsbeglaubigung erforderlich? (In der Regel nicht nötig) |
Testen Sie "Praxis des Notariats" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|