Checkliste: Grundpfandrechtsbestellung

Checkliste: Grundpfandrechtsbestellungen

1.

Dient die Grundschuld der Kaufpreisfinanzierung?

Dann zusätzliche Inhalte erforderlich (siehe § 5 Abschnitt VIII. Ziffer 9.)

Wünscht die Bank eine Kopie des Kaufvertrags? (Zumindest der Käufer wird damit wohl immer einverstanden sein)

2.

Bewilligungsbescheide, Darlehenszusagen und Auszahlungsbedingungen der Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen, in vielen Fällen auch "Merkblatt für Notare". Häufig auch nur kurzer Auftrag per Fax.

 

Welche Fertigungen der Urkunde verlangt der Gläubiger sofort nach Beurkundung und in Zukunft, z.B.:

 

 

a)       eine vollstreckbare Ausfertigung oder

 

b)       eine vollstreckbare Ausfertigung und eine einfache Ausfertigung oder

 

c)       eine vollstreckbare Ausfertigung und eine beglaubigte oder einfache Abschrift?

Soll die vollstreckbare Ausfertigung der Bank sofort zur Verfügung gestellt werden? Dann ist ein Nachweisverzicht des Eigentümers erforderlich (siehe § 2 Abschnitt VII. Ziffer 2. Buchst. f)).

 

 

3.

Notwendige Form beachten (notariell beurkundet oder nur unterschriftsbeglaubigt? Dies ist wichtig im Hinblick auf die entstehenden Notargebühren). Bei Vollstreckungsunterwerfung ist notarielle Beurkundung zwingend erforderlich!

4.

Separate Schuldurkunden und Zweckerklärungen - ist Unterschriftsbeglaubigung erforderlich? (In der Regel nicht nötig)