Abtretungserklärung einer noch nicht eingetragenen Eigentümergrundschuld

Abtretung einer noch nicht eingetragenen Eigentümergrundschuld

Durch notarielle Urkunde UR-Nr. 201/2019 des Notars Max Mustermann in Musterstadt vom heutigen Tag haben wir, die unterzeichnenden Grundstückseigentümer, als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB eine Eigentümergrundschuld i.H.v. 100.000 € nebst Zinsen an unserem im Grundbuch von Musterstadt Blatt 4910 verzeichneten Grundbesitz der Gemarkung Musterstadt-Land, Flur 21 Flurstück 10/2, Hof- und Gebäudefläche, Mozartweg 3, groß 871 m² bestellt.

Wir treten hiermit vom heutigen Tag an diese Grundschuld nebst Zinsen (vom Tag der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch)

an

Herrn Peter Lutter, geboren 10.07.1966, geschäftsansässig Am Markt 18, 12345 Musterstadt, ab.

Die Eintragung der Abtretung im Grundbuch wird bewilligt und beantragt.

Unseren Anspruch auf Aushändigung des Grundschuldbriefs treten wir an den vorgenannten Gläubiger ab.

Musterstadt, den 15.05.2019

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