Tod eines OHG-Gesellschafters (keine Regelung im Gesellschaftsvertrag)

Urkundenrolle Nr. ./.

Amtsgericht [Ort] - Handelsregister A - [PLZ Ort]

 

HRA 15928 - [Firma OHG] in [Ort]

Zur Eintragung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft wird angemeldet:

1. Der Gesellschafter Herr [Vorname, Name, ggf. Geburtsdatum] ist verstorben. Er ist damit aus der Gesellschaft ausgeschieden.

2. Die Gesellschaft wird unter den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt.

3. Die Firma der Gesellschaft bleibt unverändert. Die Erben des verstorbenen Gesellschafters willigen in die Fortführung der Firma ein.

4. Die Geschäftsräume befinden sich unverändert in [Anschrift]; dies ist auch die inländische Geschäftsanschrift i.S.d. §  106 Abs.  2 Nr. 2 HGB.

Als Nachweis über den Eintritt der Erfolge wird vorgelegt: Notarielles Einzeltestament vom [Datum] (UR-Nr. [Nummer/Jahr] des Notars [Name] in [Ort]) nebst Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts - Nachlassgericht - in [Ort] vom [Datum] (Az. [Aktenzeichen]).

[Ort], den [Datum]