Checkliste: Gründung eines eingetragenen Vereins

 

Checkliste: Gründung eines eingetragenen Vereins

1.

Der eingetragene Verein muss mindestens sieben Gründungsmitglieder haben (§  56 BGB).

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2.

Es muss eine Satzung erstellt werden ("Verfassung" des Vereins, §  25 BGB).

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3.

Mindestinhalte der Satzung (§§  57, 58 BGB), damit der Eintragungsantrag nicht zurückgewiesen wird (§  60 BGB):

 

 

a)  Name und Sitz des Vereins

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b)  Bestimmung, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll

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c)  Zweck des Vereins (Achtung: besondere Anforderungen bei steuerbegünstigter Zwecksetzung, §§  52  ff. AO !)

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d)  Mitgliederein- und -austritt

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e)  Beitragspflicht der Mitglieder (keine ziffernmäßige Festlegung nötig)

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f)   Zusammensetzung (empfehlenswert: Amtsdauer, Vertretungsbefugnis) des Vorstands (Achtung bei "Gesamtvorstand"!)

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g)  Form, Frist und Voraussetzungen der Einberufung der Mitgliederversammlung, Beschlussfähigkeit

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h)  Protokollierung der Versammlungsniederschrift

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4.

Unterschriften von mindestens sieben Gründungsmitgliedern auf der Satzung mit Angabe des Datums der Gründung (§  59 Abs.  3 BGB)

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5.

Protokoll der Gründungsversammlung mit Wahl des ersten Vorstands (empfehlenswert: Annahme der Wahl durch die Vorstandsmitglieder)

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6.

Unterschrift unter Gründungsprotokoll wie von Satzung für Mitgliederversammlungen vorgesehen 

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7.

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