Die folgende Darstellung der typischen Abwicklung eines Kaufvertrags mit Verwendung eines Notaranderkontos konzentriert sich wiederum auf die Besonderheiten und Unterschiede zum Normalfall. Insoweit wird für alles Gleichbleibende auf den obigen Teil zum Vollzug des (Standard-)Kaufvertrags verwiesen, siehe dazu § 5 Abschnitt VIII.
Zunächst geht der Notar wie folgt vor:
Übersendung der Veräußerungsanzeige an das zuständige Finanzamt (siehe oben § 5 Abschnitt VIII. Ziffer 1.), |
Einreichung des Kaufvertrags zur Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses (siehe oben § 5 Abschnitt VIII. Ziffer 2.), |
Erteilung von Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften (siehe oben § 5 Abschnitt VIII. Ziffer 3.), |
Anfrage bei der zuständigen Gemeinde wegen des gemeindlichen Vorkaufsrechts (siehe oben § 5 Abschnitt VIII. Ziffer 4.) und |
Übersendung von Ausfertigungen bzw. beglaubigten Abschriften an die Beteiligten. |
Muster: Übersendung einer Ausfertigung an den Verkäufer
Muster: Übersendung einer auszugsweisen Ausfertigungen an den Käufer
Die anschließende Beantragung der Vormerkung beim Grundbuchamt ist wieder identisch zum Normalfall (siehe oben § 5 Abschnitt VIII. Ziffer 7.).
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