Gesamtberechtigung gem. § 428 BGB
Der Grundstückseigentümer räumt den Eheleuten Peter Müller, geboren 12.04.1976, und Petra Müller geb. Mayer, geboren 19.05.1980 - als Gesamtberechtigten gem. § 428 BGB - an dem vorgenannten Grundbesitz auf Lebenszeit ein Wohnungsrecht mit folgendem Inhalt ein:
(es folgt die Ausgestaltung des Rechts)
Stirbt einer der Berechtigten, so sollen die vorstehend bestellten Rechte dem Überlebenden unverkürzt weiter zustehen.
Die Eintragung des vorstehend bestellten Wohnungsrechts in das Grundbuch als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Eheleute Peter Müller, geboren 12.04.1976, und Petra Müller geb. Mayer, geboren 19.05.1980, als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB wird hiermit bewilligt und beantragt.
(Es folgen die Schlussbestimmungen und der Beglaubigungsvermerk des Notars.)
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