Felix Koehl ist Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im Nebenamt
ist er als Fachbetreuer für öffentliches Recht an der Hagen Law School im Rahmen der
Weiterbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig. Als Prüfer im ersten und zweiten
juristischen Staatsexamen befasst er sich auch mit der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Er
publiziert umfangreich zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen und ist Mitherausgeber der Zeitschrift
Straßenverkehrsrecht.
In diesem Werk ist er als Autor der Kapitel „Das Mandat im
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren“,
„Verkehrsverwaltungsrechtliche
Bezüge“, „Alkohol, § 24a StVG“, „Alkohol, § 24c
StVG“ und
„Drogen“ tätig.
Christian Sitter ist seit 15 Jahren als Rechtsanwalt tätig, seit 2006 als
Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2007 für das Recht der Informationstechnologien. Herr
Sitter ist selbständiger Rechtsanwalt in Gotha und Hildburghausen (www.anwalt-gotha.de) und war zuvor für
eine bundesweit tätige Insolvenzkanzlei sowie als Sozius in einem Bonner Anwaltsbüro
tätig. Ehrenamtlich engagiert er sich u.a. als Landesregionalleiter im Verband Deutscher
Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA) und ist langjähriges Mitglied im Deutschen EDV-Gerichtstag
e.V.
In diesem Werk ist er als Autor der Kapitel „Das
Ordnungswidrigkeitenverfahren“,„Verkehrzivilrechtliche
Bezüge“ und
„Typische Mandantenfragen“ tätig.
Philipp Rinklin, Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht, ist seit
2009 Rechtsanwalt und in eigener Kanzlei in Freiburg tätig (www.kanzlei-rinklin.de). Darüber hinaus ist er Referent in strafrechtlichen
Fort- und Weiterbildungen für Fachanwälte nach § 15 FAO. Neben seiner Tätigkeit als
Referent veröffentlicht Herr Rinklin regelmäßig in verschiedenen juristischen
Fachzeitschriften, seinem Blog zu Strafrecht und Verkehrsrecht (www.ra-rinklin.de) und ist ständiger Mitarbeiter im Juris PraxisReport
Strafrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Rinklin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und
Verkehrsrecht im Freiburger Anwaltsverein und Mitglied in der Vereinigung Baden- Württembergischer
Strafverteidiger e.V.
In diesem Werk ist er als Autor der Kapitel „Verkehrsstrafrechtliche
Bezüge“, „Mobiltelefon“ und
„Drohendes Fahrverbot“
tätig.
David Urbanik, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Wirtschaftsmediator
(CVM), ist in eigener Kanzlei in Hallstadt tätig (www.rechtsanwalt-urbanik.de). Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Medizinrecht im DAV und Vorstand im Netzwerk Freie Berufe Bamberg. Außerdem ist er Referent im
Arztstrafrecht bei der Fortbildung von Rechtsanwälten und Ärzten, u.a. für die
Rechtsanwaltskammer Bamberg. Bis 2015 war er Lehrbeauftragter an der Universität Bamberg im
Privatrecht.
In diesem Werk ist er als Autor der Kapitel „Überholen“ und
„Sonstige Ordnungswidrigkeiten“ tätig.
Volker Weingran ist seit über zehn Jahren als Rechtsanwalt tätig, Fachanwalt
für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt in Heinsberg und Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Miet-
und Wohnungseigentumsrecht. Seit 2016 ist er für die WESTANWÄLTE in
Aachen, Düren und Heinsberg tätig (www.westanwaelte.de), deren
Mitbegründer er ist. Volker Weingran ist u.a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaften
Verkehrsrecht sowie Miet- und Immobilienrecht. Neben seinen Veröffentlichungen in verschiedenen
juristischen Fachzeitschriften promoviert er derzeit an der Universität Trier zu einem
zivilrechtsgeschichtlichen Thema.
In diesem Werk ist er als Autor der Kapitel
„Geschwindigkeit“, „Rotlicht“, „Abstand“, „Halten und
Parken“ und „Ordnungswidrigkeiten im Ausland“ tätig.