Autor: Weingran |
Die Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union (EU) führt mitunter dazu, dass im Ausland Ordnungswidrigkeiten begangen und in Abwesenheit bzw. aus der Ferne geahndet werden. Deren Vollstreckung macht aber ebenso wenig an der Grenze halt wie der Betroffene selbst. Neben einzelnen bilateralen Abkommen, auf die im Folgenden noch einzugehen sein wird, regelt seit 2005 ein EU-Rahmenbeschluss und seit 2010 ein inländisches Gesetz die Vollstreckung ausländischer Sanktionen im Inland.
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