2.1 Erstes Telefonat

Autor: Koehl

Erster Kontakt

In aller Regel entsteht der erste Kontakt zwischen Rechtsanwalt und dem zukünftigen Mandanten telefonisch. Möglichst bereits zu diesem Zeitpunkt sollte versucht werden herauszufinden, ob es sich um ein ernsthaft angetragenes Mandat handelt oder die Angelegenheit eher auf das Telefongespräch beschränkt bleiben wird. In einem solchen Fall ist es oft besser, das Mandat bereits zu diesem Zeitpunkt abzulehnen.

Erste Aufklärung des Sachverhalts; Dringlichkeit der Sache

Außerdem sollte versucht werden, den zukünftigen Mandanten zu einer kurzen Sachverhaltsschilderung zu veranlassen und sich von ihm sagen zu lassen, welche behördlichen Maßnahmen bereits erfolgt sind. Gleichzeitig kann geklärt werden, ob bei der Terminvergabe Fristen zu beachten sind und welche Unterlagen der Mandant zur ersten Besprechung bzw. zum Vorgespräch mitbringen bzw. schon vorab übermitteln sollte.

Praxistipp