2.1 Kfz

Autor: Koehl

Definition Kfz

Kfz i.S.d. Straßenverkehrsgesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein1 Abs. 2 StVG). Eine Drogenfahrt mit einem Fahrrad erfüllt den Tatbestand daher nicht. Beispiele für Kfz sind Personenkraft- und Lastkraftwagen, Motorräder, Mofas, Leichtmofas, Elektroscooter, Minibikes/Pocketbikes, Bagger und andere selbst fahrende Arbeitsmaschinen (auch Aufsitzrasenmäher und Flurförderzeuge wie Elektrokarren), maschinell angetriebene Krankenstühle, Fahrräder mit Hilfsmotor und Segways (§ 1 Abs. 2 MobHV). Auch motorbetriebene Kickboards, Skateboards, Go-Karts, Motorschlitten, Überschneeraupen, Raupenfahrzeuge, Amphibienfahrzeuge und Luftkissenfahrzeuge erfüllen den Kfz-Begriff.

Elektrofahrräder