Autor: Koehl |
In aller Regel erfolgt die Mandatsübernahme erst nach Durchführung eines Vorgesprächs. Ein solches empfiehlt sich auch, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant aufzubauen. Der erste persönliche Eindruck ist immer von überragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sollte das erste persönliche Gespräch sehr ernst genommen werden.
Es könnte beispielsweise wie folgt ablaufen:
Freundliche Begrüßung durch eine(n) Mitarbeiter/Mitarbeiterin |
Aushändigen eines Mandantenaufnahmebogens (persönliche Daten, Kontaktdaten, Telefon und E-Mail, Bankverbindung, Rechtsschutzversicherung) |
Begrüßung durch den Rechtsanwalt |
Gegebenenfalls kurzer Small Talk |
Einleitung und Strukturierung des Gesprächs durch den Rechtsanwalt |
Zusammenfassung des bislang bekannten Sachverhalts (Telefonat, Inhalt evtl. übersandter Unterlagen) |
Sachverhalt und Problematik ausführlich ermitteln und zusammenfassen |
Aufzeigen von möglichen Lösungswegen |
Information über die anwaltliche Strategie und das angestrebte Ergebnis |
Information über das Honorar |
Unterzeichnung der Vollmacht und ggf. einer Honorarvereinbarung |
Festlegen der weiteren Vorgehensweise mit Aufgabenverteilung zwischen Rechtsanwalt und Mandant |
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