2.2 Vorgespräch bzw. erste Besprechung

Autor: Koehl

Ablauf des Vorgesprächs

In aller Regel erfolgt die Mandatsübernahme erst nach Durchführung eines Vorgesprächs. Ein solches empfiehlt sich auch, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant aufzubauen. Der erste persönliche Eindruck ist immer von überragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sollte das erste persönliche Gespräch sehr ernst genommen werden.

Es könnte beispielsweise wie folgt ablaufen:

Freundliche Begrüßung durch eine(n) Mitarbeiter/Mitarbeiterin

Aushändigen eines Mandantenaufnahmebogens (persönliche Daten, Kontaktdaten, Telefon und E-Mail, Bankverbindung, Rechtsschutzversicherung)

Begrüßung durch den Rechtsanwalt

Gegebenenfalls kurzer Small Talk

Einleitung und Strukturierung des Gesprächs durch den Rechtsanwalt

Zusammenfassung des bislang bekannten Sachverhalts (Telefonat, Inhalt evtl. übersandter Unterlagen)

Sachverhalt und Problematik ausführlich ermitteln und zusammenfassen

Aufzeigen von möglichen Lösungswegen

Information über die anwaltliche Strategie und das angestrebte Ergebnis

Information über das Honorar

Unterzeichnung der Vollmacht und ggf. einer Honorarvereinbarung

Festlegen der weiteren Vorgehensweise mit Aufgabenverteilung zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Weitere Bedeutung des Vorgesprächs