Autor: Weingran |
Der Referentenentwurf zur Änderungsverordnung der BKatV war den Ländern und Verbänden am 29.06.2021 zur Beteiligung zugeleitet worden. Im Bundeskabinett wurde er am 01.09.2021 behandelt. Nach der einheitlichen Zustimmung des Bundesrats am 08.10.2021 wurde die Verkündung im Bundesgesetzblatt vorbereitet. Die Änderungen der Geldbußen und Fahrverbote traten drei Wochen nach der Verkündung, am 09.11.2021, in Kraft.
Lfd. Nr. | Tatbestand | Regelsatz | Fahrverbot | Punkt(e) | FaP-Kategorie |
8 | Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren |
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8.1 | trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis) | 100 Euro |
| 1 | A |
8.2 | in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung | 35 Euro |
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9 | Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten | 80 Euro |
| 1-2 | A |
9.1 | bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer, bis 15 km/h in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt oder um mehr als 15 km/h, mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art | Tabelle 1 Buchstabe a |
| 1-2 | A |
9.2 |
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