2.3 Konsum eines alkoholischen Getränks während der Fahrt

Autor: Koehl

Alkoholisches Getränk

Unter einem alkoholischen Getränk versteht man eine Flüssigkeit, die als Getränk konsumiert werden kann und die Alkohol enthält (Krumm, SVR 2012, 176), so dass beispielsweise eine alkoholhaltige Suppe ausscheidet, da diese nicht als Getränk konsumiert wird. Entscheidend ist aber auch, ob das Getränk nach der Verkehrsanschauung als alkoholisches Getränk anzusehen ist (Funke, in: MüKoStVR, § 2a StVG Rdnr. 12). Alkoholhaltige Medikamente sind vom Alkoholverbot ausgenommen, wie sich aus den Gesetzgebungsmaterialien ergibt (BT-Drucks.16/5047, S. 9).

Damit ist ein alkoholisches Getränk zu bejahen in folgenden Fällen:

Bier,

Sekt und Wein,

Spirituosen,

alkoholhaltige Mischgetränke (Cocktails, Longdrinks, Alkopops, Bier-Limonade-Mischungen).

Damit ist ein alkoholisches Getränk zu verneinen in folgenden Fällen, auch wenn geringe Alkoholmengen enthalten sein können:

Kefir,

Obstsaft,

alkoholfreies Bier.

Konsum