2.3 Wechsel des Bevollmächtigten

Autor: Koehl

Ist in derselben Angelegenheit bereits ein anderer Rechtsanwalt mandatiert worden und wünscht der Betroffene nunmehr die Bestellung eines weiteren bzw. neuen Rechtsanwalts, sollte der Mandant darauf hingewiesen werden, dass in diesem Zusammenhang auch anwaltliches Berufsrecht zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus müssen prozessuale Fragen bedacht werden.

Standesrecht

Der Rechtsanwalt, der das einem anderen Rechtsanwalt übertragene Mandat übernimmt, hat sicherzustellen, dass der früher tätige Rechtsanwalt von der Mandatsübernahme unverzüglich benachrichtigt wird (§ 15 Abs. 1 BORA). Der Rechtsanwalt, der neben einem anderen Rechtsanwalt ein Mandat übernimmt, hat diesen unverzüglich über die Mandatsmitübernahme zu unterrichten (§ 15 Abs. 2 BORA). Die Beendigung des früheren Auftragsverhältnisses ist keine Voraussetzung für die Annahme des Mandats. Das Gleiche gilt für die Kenntnis des Verteidigers von der Beendigung.

Vergütung