Autor: Koehl |
Ist in derselben Angelegenheit bereits ein anderer Rechtsanwalt mandatiert worden und wünscht der Betroffene nunmehr die Bestellung eines weiteren bzw. neuen Rechtsanwalts, sollte der Mandant darauf hingewiesen werden, dass in diesem Zusammenhang auch anwaltliches Berufsrecht zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus müssen prozessuale Fragen bedacht werden.
Der Rechtsanwalt, der das einem anderen Rechtsanwalt übertragene Mandat übernimmt, hat sicherzustellen, dass der früher tätige Rechtsanwalt von der Mandatsübernahme unverzüglich benachrichtigt wird (§
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