| Autor: Koehl |
Nachstehend finden Sie wichtige Rechtsprechung zum Thema in Leitsätzen:
OVG Saarland, Beschl. v. 04.02.2020 – 1 B 336/19 :
§ 2a Abs. 1 Satz 2 StVG findet auch Anwendung, wenn dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis nach Maßgabe der Vorschriften über die Ersterteilung, also nicht unter den erleichternden Voraussetzungen des § 31 FeV, erteilt wird.
VG Lüneburg, Urt. v. 16.10.2019 –
Eine Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen ist. § 2a Abs. 3 StVG setzt lediglich die Nichtteilnahme an einem vollziehbar angeordneten Aufbauseminar binnen einer hierzu gesetzten Frist voraus.
VG Stade, Beschl. v. 18.06.2019 –
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