3.7 Wichtige Rechtsprechung zum Thema

Autor: Koehl

Nachstehend finden Sie wichtige Rechtsprechung zum Thema in Leitsätzen:

Anwendbarkeit der Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe

OVG Saarland, Beschl. v. 04.02.2020 - 1 B 336/19 :

§ 2a Abs. 1 Satz 2 StVG findet auch Anwendung, wenn dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis nach Maßgabe der Vorschriften über die Ersterteilung, also nicht unter den erleichternden Voraussetzungen des § 31 FeV, erteilt wird.

Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe

VG Lüneburg, Urt. v. 16.10.2019 - 1 A 129/18:

Eine Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen ist. § 2a Abs. 3 StVG setzt lediglich die Nichtteilnahme an einem vollziehbar angeordneten Aufbauseminar binnen einer hierzu gesetzten Frist voraus.

VG Stade, Beschl. v. 18.06.2019 - 1 B 645/19:

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar kann im Einzelfall unverhältnismäßig sein. Insoweit muss der Fahrerlaubnisinhaber substantiiert darlegen, weshalb ihm die Teilnahme an einem Seminar nicht möglich war. Eine berufsbedingte längerfristige Ortsabwesenheit begründet dieses nicht ohne weiteres, da der Betroffene auch an einem anderen Ort ein solches Seminar besuchen kann. Auch der angebliche Nichtzugang der Anordnung wegen der Ortsabwesenheit genügt nicht.