4.1 Meinem Arbeitgeber ist ein Zeugenfragebogen zugestellt worden. Was tun?

Autor: Sitter

Kennzeichenanzeige

Ist ein Unternehmen als juristische Person Halter des geblitzten Kfz und hat die Polizei den Fahrer nicht direkt vor Ort angehalten, wird dem Unternehmen ein Zeugenfragebogen zugeschickt. Im Fall einer sogenannten Kennzeichenanzeige ist nur der Halter, nicht hingegen der Fahrer bekannt. Ihr Arbeitgeber ist zur Vermeidung einer Fahrtenbuchauflage verpflichtet, der Behörde Auskunft über den Fahrer zu erteilen. In welchem Zeitrahmen dies erfolgt, ist indes nicht vorgeschrieben. Dem Mitarbeiter sollten aber im Fall, dass dieser das Fahrzeug einem Dritten überlassen hat, die Verteidigungsmöglichkeiten offengehalten werden, weshalb wie folgt zu formulieren ist:

"Das benannte Fahrzeug war am Tattag Herrn/Frau … zur Nutzung überlassen."

Konkreter Vorwurf