8.1 Wann werden meine Punkte gelöscht?

Autor: Sitter

Löschung von Amts wegen

Eintragungen von Verkehrsverstößen im Fahreignungsregister (FAER) werden nach Ablauf feststehender Fristen gelöscht. Die Löschung erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt zu werden. Die Fristen betragen

zwei Jahre und sechs Monate bei Verstößen gegen die StVO oder StVZO, die mit einem Punkt bewertet sind;

fünf Jahre bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z.B. Alkoholdelikte), die mit zwei Punkten bewertet sind, oder bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis;

zehn Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Die Tilgungsfrist beginnt bei allen Entscheidungen mit dem Rechtskraftdatum.

Mehr dazu in Kapitel 5.A.2.6.