8.3 Was bedeutet "Fahrtenbuchauflage"?

Autor: Sitter

Ermittlung gescheitert

Wenn der tatsächliche Fahrzeugführer, der die vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, nicht ermittelt werden kann, ist das Bußgeldverfahren einzustellen. In diesem Fall übersendet die Bußgeldstelle den Vorgang der Kfz-Zulassungsstelle mit der Bitte um Prüfung, ob ein Fahrtenbuch aufzuerlegen ist (§ 31a StVZO). Der Kfz-Halter ist anzuhören.

Mehr dazu in Kapitel 5.A.7.