Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen die Aberkennung des Rechts, von seiner in Polen erworbenen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
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