LG Aachen, vom 22.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 208/99
Abgrenzung Kauf - Kommissionsgechäft
OLG Köln, Urteil vom 28.05.2001 - Aktenzeichen 16 U 1/01
DRsp Nr. 2001/15522
Abgrenzung Kauf - Kommissionsgechäft
Entscheidend für die Abgrenzung einer Kommission vom "Kauf in Kommission" ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern der auszulegende Inhalt ihrer Vereinbarungen, insbesondere, für wessen Rechnung die Ware verkauft werden soll und ob eine Abrechnungspflicht hinsichtlich der Verkäufe vereinbart ist.