Abrechnung auf Gutachtenbasis trotz durchgeführter Werkstattreparatur
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.07.1993 - Aktenzeichen 2 U 48/93
DRsp Nr. 1995/1537
Abrechnung auf Gutachtenbasis trotz durchgeführter Werkstattreparatur
Der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall ist berechtigt, den erlittenen Sachschaden im Rahmen des Anspruchs aus § 249 Satz 2 BGB auch dann auf der Grundlage des Gutachtens eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen über die voraussichtlichen Reparaturkosten abzurechnen, wenn er das Fahrzeug in einer Werkstatt hat ordnungsgemäß reparieren lassen; er muß nicht den Umfang der durchgeführten Reparatur und die Höhe der dafür aufgewendeten Kosten darlegen.