OLG Celle - Urteil vom 20.06.2002
14 U 209/01
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2002, 278
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 20.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 288/01

Abrechnung eines Kraftfahrzeugschadens auf Neuwagenbasis

OLG Celle, Urteil vom 20.06.2002 - Aktenzeichen 14 U 209/01

DRsp Nr. 2002/11951

Abrechnung eines Kraftfahrzeugschadens auf Neuwagenbasis

»Zur Frage, wann eine Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens auf Neuwagenbasis zu erfolgen hat.«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 26. September 2000 in #######, für den die Beklagten gesamtschuldnerisch in vollem Umfang einzustehen haben. In der Berufung ist lediglich noch im Streit, ob der Kläger berechtigt ist, den Schaden an seinem Fahrzeug auf Neuwagenbasis abzurechnen.

Der Kläger klagt aus eigenem, hilfsweise aus abgetretenem Recht. Er kaufte am 18. September 2000 von #######, der Mitarbeiter bei der ####### war, einen Pkw VW Sharan Turbo-D TDI Family (Listenpreis einschließlich der Extra-Ausstattung 58.285,39 DM) zum Kaufpreis von 46.271,42 DM. #######, der als Werksangehöriger das Fahrzeug allein für den Kläger bestellt hatte, übergab am selben Tag das Fahrzeug unmittelbar an den Kläger.