BayObLG - Urteil vom 23.10.1987
RReg 2 St 328/87
Normen:
StGB § 69 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 364 (Bär)

Absehen von der Entziehung in einem Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB

BayObLG, Urteil vom 23.10.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 328/87

DRsp Nr. 1998/9738

Absehen von der Entziehung in einem Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB

»Wird in einem Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB von der Entziehung abgesehen, hat der Tatrichter zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen lassen, die Eignung des Täters zu bejahen.«

Normenkette:

StGB § 69 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1988, 364 (Bär)