BGH - Urteil vom 14.02.1978
VI ZR 78/77
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
MDR 1978, 479
NJW 1987, 1256

Abstandnahme von einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung

BGH, Urteil vom 14.02.1978 - Aktenzeichen VI ZR 78/77

DRsp Nr. 1994/5324

Abstandnahme von einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Hat der Schuldner zunächst unbefristet auf die Einrede der Verjährung verzichtet, so steht dem Gläubiger von dem Zeitpunkt an, zu dem er die Absicht des Schuldner, an dem Verzicht nicht mehr festhalten zu wollen, zu erkennen in der Lage ist, nur noch eine angemessene, jedoch in aller Regel kurze Übergangsfrist zur Klageerhebung zu Verfügung.

Normenkette:

BGB § 242 ;
Fundstellen
MDR 1978, 479
NJW 1987, 1256