Abzüge bei mehreren schwerbehinderten Haushaltsangehörigen
BFH, Urteil vom 25.09.1992 - Aktenzeichen VI R 109/87
DRsp Nr. 1996/11617
Abzüge bei mehreren schwerbehinderten Haushaltsangehörigen
»Der Höchstbetrag von 1 200 DM gemäß § 33 a Abs. 3 S. 1 EStG 1983 darf auch dann nur einmal abgezogen werden, wenn zwei Haushaltsangehörige schwer körperbehindert sind und deshalb zwei Haushaltshilfen beschäftigt werden.«
Normenkette:
EStG (1983) § 33a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.