Die Beklagten werden als Gesamtschuldner unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger zu 1) 1.577,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2003 zu zahlen.
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1) 46 % und die Beklagten 54 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger zu 1) 46 %, von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) tragen die Beklagten 27 %. Ihre sonstigen außergerichtlichen Kosten tragen der Kläger zu 1) und die Beklagte selbst.
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