AG Aachen - Beschluß vom 23.08.1994
49 OWi 79 Js 654/94-490/94
Normen:
StVO § 45 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NStZ 1995, 1911

AG Aachen - Beschluß vom 23.08.1994 (49 OWi 79 Js 654/94-490/94) - DRsp Nr. 1995/7979

AG Aachen, Beschluß vom 23.08.1994 - Aktenzeichen 49 OWi 79 Js 654/94-490/94

DRsp Nr. 1995/7979

Es ist zweifelhaft, ob ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt und ein hierauf beruhendes Fahrverbot an Samstagen auf § 45 StVO gestützt werden kann. Da entsprechende Verkehrszeichen zwar nicht nichtig sind, kam ein Freispruch nicht in Betracht; das Verfahren war jedoch gem. § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen.

Normenkette:

StVO § 45 Abs. 1 ;
Fundstellen
NStZ 1995, 1911