AG Bad Bramstedt - 02.08.1996 (5 a C 9/96) - DRsp Nr. 1997/1812
AG Bad Bramstedt, vom 02.08.1996 - Aktenzeichen 5 a C 9/96
DRsp Nr. 1997/1812
Es stellt grundsätzlich keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar, wenn diese ihrem 6jährigen, im Radfahren geübten Kind in vertrauter Umgebung ohne Begleitung das Radfahren erlauben.