AG Dessau - Beschluß vom 05.06.1996 (OWi 183/96) - DRsp Nr. 1997/1820
AG Dessau, Beschluß vom 05.06.1996 - Aktenzeichen OWi 183/96
DRsp Nr. 1997/1820
Der RA, der an der Einstellung im Rahmen des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde mitgewirkt hat, erhält anstelle der Hälfte der Gebühr des § 83 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 105 Abs. 1 die Gebühr des § 83 Abs. 1 Nr. 3 voll, daneben keine weitere Gebühr.