AG Dorsten - Urteil vom 04.06.1992 (3 C 228/92) - DRsp Nr. 1994/15508
AG Dorsten, Urteil vom 04.06.1992 - Aktenzeichen 3 C 228/92
DRsp Nr. 1994/15508
Der VN trägt bei einem versicherten Totalschaden das Risiko von Preiserhöhungen für das Ersatzfahrzeug auch dann, wenn er bereits am Tage nach dem Versicherungsfall den betreffenden Kaufvertrag abgeschlossen hat und er vertragsgemäß den erhöhten Kaufpreis entrichten muß.