AG Dortmund - Urteil vom 30.09.1994 (112 C 4668/94) - DRsp Nr. 1996/3757
AG Dortmund, Urteil vom 30.09.1994 - Aktenzeichen 112 C 4668/94
DRsp Nr. 1996/3757
Es begründet nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit mit der Folge der Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers, wenn ein bisher unfallfrei fahrender 71jähriger Pkw-Fahrer im Parksuchverkehr eine bereits etwa 1 Sekunde auf Rotlicht stehende Verkehrsampel mißachtet und es zur Kollision mit dem Querverkehr kommt.