AG Düsseldorf - Urteil vom 28.10.1996
37 C 16652/93
Normen:
AKB § 2 Abs. 2 b ; VVG § 152 ;
Fundstellen:
r+s 1998, 401

AG Düsseldorf - Urteil vom 28.10.1996 (37 C 16652/93) - DRsp Nr. 1999/1941

AG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1996 - Aktenzeichen 37 C 16652/93

DRsp Nr. 1999/1941

1. Unberechtigter Fahrer ist auch derjenige, der die Befugnis zum Führen des Kfz zwar von dem Verfügungsberechtigten ableitet, dessen Verfügungsmacht die Überlassung des Kfz an einen Dritten im gegebenen Fall aber nicht deckt. 2. Nimmt der Fahrer billigend in Kauf, daß ein Dritter, der sich ihm bei der Kindesentführung mittels Pkw entgegenstellt, dabei angefahren und verletzt wird, besteht kein Versicherungsschutz.

Normenkette:

AKB § 2 Abs. 2 b ; VVG § 152 ;
Fundstellen
r+s 1998, 401