Vgl. OLG Frankfurt VersR 1958, 808; LG Kempten VersR 1973, 869: Die Einschaltung eines Sachverständigen ist nur dann notwendig zur Rechtsverfolgung, wenn aus der Sicht des Geschädigten eine schwierige Sachfrage vorlag und die Kosten des Gutachtens für ihn erkennbar nicht außer Verhältnis zu dem Schaden standen; Keine Erstattung von SV-Kosten bei Schaden von 1583 DM: AG Saarbrücken (5 C 279/94) SP 1994, 267
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|