AG Eschweiler - Urteil vom 07.10.1994
19 C 90/94
Normen:
BGB §§ 249, 398 ;
Fundstellen:
SP 1995, 95
ZfS 1995, 15

AG Eschweiler - Urteil vom 07.10.1994 (19 C 90/94) - DRsp Nr. 1995/9470

AG Eschweiler, Urteil vom 07.10.1994 - Aktenzeichen 19 C 90/94

DRsp Nr. 1995/9470

Wird die Zahlungsklage des Sachverständigen abgewiesen, dem der Geschädigte seinen Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nach einem Unfall abgetreten hat, ist mit Abweisung der Zahlungsklage von einem Rückerwerb der Forderung durch den Geschädigten auszugehen.

Normenkette:

BGB §§ 249, 398 ;

Hinweise: