AG Essen vom 29.09.1993
16 C 474/92
Normen:
StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2; StVO §§ 1, 4 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
SP 1994, 1

AG Essen - 29.09.1993 (16 C 474/92) - DRsp Nr. 1994/15540

AG Essen, vom 29.09.1993 - Aktenzeichen 16 C 474/92

DRsp Nr. 1994/15540

1. Fährt das nachfolgende auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, welches verkehrsbedingt angehalten hat, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Auffahrende entweder mit zu geringem Abstand oder unaufmerksam gefahren ist. 2. Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann widerlegt werden durch den Nachweis eines atypischen Geschehensablaufs, der zu einer Bremswegverkürzung geführt hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2; StVO §§ 1, 4 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
SP 1994, 1