AG Essen - Urteil vom 03.06.1993
12 C 253/93
Normen:
BGB §§ 242, 677, 683, 812 ; VVG § 66 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden H-3/9
VersR 1994, 88

AG Essen - Urteil vom 03.06.1993 (12 C 253/93) - DRsp Nr. 1995/2247

AG Essen, Urteil vom 03.06.1993 - Aktenzeichen 12 C 253/93

DRsp Nr. 1995/2247

Die Erstattung von Sachverständigen-Honoraren für Schadensgutachten wird in der Kfz-Kaskoversicherung durch § 66 Abs. 2 VVG für den Regelfall ausgeschlossen und kann auch nicht unter den Gesichtspunkten der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Treu- und Glauben-Grundsatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung beansprucht werden.

Normenkette:

BGB §§ 242, 677, 683, 812 ; VVG § 66 Abs. 2 ;

Hinweise:

Hinweis:

Ausnahmen von der - offensichtlich unbestrittenen - Regel werden in den unter ES Kfz-Schaden H-3/5, 6 und weniger deutlich unter ES Kfz-Schaden H-3/10 wiedergegebenen Urteilen angesprochen.

Fundstellen
ES Kfz-Schaden H-3/9
VersR 1994, 88