AG Essen - Urteil vom 24.06.1993 (12 C 587/92) - DRsp Nr. 1995/4101
AG Essen, Urteil vom 24.06.1993 - Aktenzeichen 12 C 587/92
DRsp Nr. 1995/4101
Bei einem älteren Fahrzeug (hier: sechs Jahre) kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, daß nach Unfallschäden keine Wertminderung eintritt. Nimmt der Markt auch in solchen Fällen einen Unfallschaden zum Anlaß für einen Preisabschlag, ist ein merkantiler Minderwert zuzuerkennen.