AG Frankfurt/Main - Beschluß vom 10.01.1994 (3 Js 86944.9/93-95 OWi 2008) - DRsp Nr. 1995/3820
AG Frankfurt/Main, Beschluß vom 10.01.1994 - Aktenzeichen 3 Js 86944.9/93-95 OWi 2008
DRsp Nr. 1995/3820
Wird der Führerschein wegen eines Fahrverbots amtlich verwahrt, so beginnt die Verbotsfrist für ein in einem anderen Verfahren angeordnetes (zweites) Fahrverbot bereits mit Eintritt der Rechtskraft der Anordnung dieses (zweiten) Fahrverbots.