AG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.04.1993 (30 C 33228/92 - 95) - DRsp Nr. 1995/4095
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 30 C 33228/92 - 95
DRsp Nr. 1995/4095
Derjenige Kraftfahrzeugführer, der mit seinem Fahrzeug den Fahrstreifen wechselt oder wendet, hat bei einem damit im Zusammenhang stehenden Unfall für die Verursachung und sein Verschulden sprechenden Anscheinsbeweis zu entkräften.