AG Gütersloh - Urteil vom 05.12.1996
12 OWi 74 Js 1296/96
Normen:
BKatV § 2 Abs. 4 ; StVG § 25 ;
Fundstellen:
ZfS 1997, 154

AG Gütersloh - Urteil vom 05.12.1996 (12 OWi 74 Js 1296/96) - DRsp Nr. 1997/6184

AG Gütersloh, Urteil vom 05.12.1996 - Aktenzeichen 12 OWi 74 Js 1296/96

DRsp Nr. 1997/6184

Von der Anordnung eines Regelfahrverbots wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann abgesehen werden, wenn - die Tat an einem Sonntag um 5 Uhr begangen worden ist, - die Geschwindigkeitsüberschreitung nur 2 km/h über dem Wert liegt, bei dem ein Fahrverbot in Betracht kommt, - der Betroffene mangels Abhilfemöglichkeit seinem Beruf während der Dauer eines Fahrverbots nicht nachgehen kann und - der Betroffene seit 38 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis und bisher nicht aufgefallen ist.

Normenkette:

BKatV § 2 Abs. 4 ; StVG § 25 ;
Fundstellen
ZfS 1997, 154