AG Hamburg - Urteil vom 24.03.1992 (55 b C 3/91) - DRsp Nr. 1994/15632
AG Hamburg, Urteil vom 24.03.1992 - Aktenzeichen 55 b C 3/91
DRsp Nr. 1994/15632
Überschlägt sich ein Fahrzeug bei dem durch einen auf die Motorhaube fallenden Ast ausgelösten Versuch des Fahrers, es zum Stehen zu bringen, so beruht der dadurch verursachte Schaden nicht auf einer unmittelbaren Einwirkung eines Naturereignisses i.S.d. § 12 Abs. 1 Ic AKB.