AG Hamburg - Urteil vom 28.06.1996 (53 C 815/96) - DRsp Nr. 1997/1840
AG Hamburg, Urteil vom 28.06.1996 - Aktenzeichen 53 C 815/96
DRsp Nr. 1997/1840
Der Geschädigte ist berechtigt, fiktiv nach Gutachten abzurechnen, und kann daher die Kosten ersetzt verlangen, die bei einer Reparatur durch eine Fachwerkstatt anfielen, und braucht sich nicht auf den Kostenaufwand in einer Nichtfachwerkstatt mit niedrigeren Verrechnungssätzen verweisen zu lassen.