AG Heilbronn - 30.10.1995 (4 C 1339/95) - DRsp Nr. 1996/29579
AG Heilbronn, vom 30.10.1995 - Aktenzeichen 4 C 1339/95
DRsp Nr. 1996/29579
Ist dem Geschädigten vor Anmietung eines Ersatzfahrzeuges bekannt, daß ein Vermieter zu einem günstigen Tagespreis anbietet, so verstößt er gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, wenn er bei einem anderen Anbieter zu einem teureren Tarif anmietet.