AG Hildesheim - Beschluß vom 19.06.1996 (17 OWi 31 Js 12216/96) - DRsp Nr. 1996/30665
AG Hildesheim, Beschluß vom 19.06.1996 - Aktenzeichen 17 OWi 31 Js 12216/96
DRsp Nr. 1996/30665
Die Verhängung eines Fahrverbots wegen wiederholter Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt nicht in Betracht, wenn die erste Entscheidung, durch die eine Geldbuße wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt wurde, zum Zeitpunkt der zweiten Tat noch nicht rechtskräftig war.