AG Hildesheim - Beschluß vom 19.06.1996
17 OWi 31 Js 12216/96
Normen:
BKatV § 2 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
DAR 1996, 418

AG Hildesheim - Beschluß vom 19.06.1996 (17 OWi 31 Js 12216/96) - DRsp Nr. 1996/30665

AG Hildesheim, Beschluß vom 19.06.1996 - Aktenzeichen 17 OWi 31 Js 12216/96

DRsp Nr. 1996/30665

Die Verhängung eines Fahrverbots wegen wiederholter Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt nicht in Betracht, wenn die erste Entscheidung, durch die eine Geldbuße wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt wurde, zum Zeitpunkt der zweiten Tat noch nicht rechtskräftig war.

Normenkette:

BKatV § 2 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen
DAR 1996, 418